Pflege

Personaluntergrenzen: Klinikdirektoren lehnen Verordnung ab

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Personaluntergrenzen: Klinikdirektoren lehnen Verordnung ab
© ©Werner Krueper Fotografie und Film

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) hält die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zu Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Abteilungen für ungeeignet. „Zahlreiche Einwände aus der Praxis der Krankenhäuser machen deutlich, dass Vorgaben zum Teil nicht umsetzbar sind oder die Patientenversorgung sogar gefährden würden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes von Freitag. Im Entwurf der Verordnung gebe es Vorgaben, die „fern von jeder Praxis und zum Teil völlig realitätsfern“ seien, kritisiert der VKD.

Unter anderem bemängelt der Verband die Vorgaben für Intensivstationen. Diese seien „vollkommen undifferenziert“ festgelegt, obwohl sich der Pflegebedarf in „Hochleistungskliniken“ deutlich von dem in Intensivstationen der Grund- und Regelversorgung unterscheide. Die Verordnung lege an alle Kliniken denselben Maßstab an. Dieser könne aber von kleineren Häusern nicht erfüllt werden.

Kritisch sieht der VKD zudem, dass in der Verordnung bislang lediglich zwischen Tag- und Nachtschichten unterschieden wird. In den Krankenhäusern gebe es aber ein System mit Früh-, Spät- und Nachtdienst. „Alle unterscheiden sich deutlich im Arbeitsanfall. Das wird nicht ausreichend berücksichtigt“, so der VKD. Wenn man nun Schichten betrachte, führe dies zudem zu einer „erheblichen Ausweitung der Bürokratie“. Das sei angesichts der Personalsituation „völlig kontraproduktiv“.

Der Verband hält die geplante Verordnung auch deshalb nicht für sinnvoll, weil sie lediglich bis zum Jahr 2020 gelten soll. Dann soll sie durch Vorgaben für alle bettenführenden Abteilungen abgelöst werden. „Für diese kurze Zeitspanne erfordert sie einen erheblichen Umsetzungsaufwand“, schreibt der VKD. Stattdessen werde ein Instrument benötigt mit dem der Personalbedarf ermittelt werden kann. Dies könne eine Pflegepersonal-Regelung (PPR) 2.0. sein. Die „alte“ PPR müsse reformiert werden, erscheine aber vielen Praktikern als „vielversprechender Weg“. „Ein gut begründetes, wirklich praxistaugliches Gesamtpaket, das vor allem dem Management auch Spielraum für hausindividuelle Entscheidungen lässt, wäre sinnvoller, als eine schlecht zurechtgezimmerte Verordnung vom grünen Tisch“, so das Fazit von VKD-Präsident Josef Düllings.

Autor

 Hendrik Bensch

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